Weitere Entscheidung unten: AG Leipzig, 25.05.2007

Rechtsprechung
   LG Berlin, 25.06.2007 - 67 S 6/07   

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https://dejure.org/2007,26220
LG Berlin, 25.06.2007 - 67 S 6/07 (https://dejure.org/2007,26220)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.06.2007 - 67 S 6/07 (https://dejure.org/2007,26220)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 67 S 6/07 (https://dejure.org/2007,26220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 576
  • WuM 2007, 576
 
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Rechtsprechung
   AG Leipzig, 25.05.2007 - 163 C 496/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,35100
AG Leipzig, 25.05.2007 - 163 C 496/07 (https://dejure.org/2007,35100)
AG Leipzig, Entscheidung vom 25.05.2007 - 163 C 496/07 (https://dejure.org/2007,35100)
AG Leipzig, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 163 C 496/07 (https://dejure.org/2007,35100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WM 2007, 576
  • WuM 2007, 576
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Leipzig, 24.10.2007 - 166 C 10863/06
    Denn eine geordnete, nachvollziehbare Zusammenstellung der Gesamtkosten setzt voraus, dass nur Kosten, die derselben Kostenart im Sinne des § 2 BetrKV zugehörig sind, zusammengefasst werden, nicht jedoch diese, wie hier, vermischt werden (OLG Aktenzeichen: 166 C 10863/06 Seite 4 Hamburg ZMR 2003, 180 f; AG Leipzig WuM 2007, 576).
  • AG Hamburg, 07.01.2022 - 46 C 539/20

    Sachgerechte Umlage der Betriebskosten durch das Abflussprinzip?

    Die Bezeichnung Hausstrom ist zudem für den Mieter irreführend, weil Vermieter darüber teilweise etwa den Stromverbrauch einer Entlüftung oder der Heizungsanlage abrechnen und auch einzelne geringe Stromverbräuche etwa durch Staubsaugen im Treppenhaus oder die Verwendung elektrischer Geräte bei der Gartenpflege (vgl. AG Leipzig Beschl. v. 25.5.2007 - 163 C 496/07, BeckRS 2008, 4992, beck-online; AG Hamburg, 49 C 363/19; LG Hamburg, 316 S 90/12; a.A. bei ausschließlicher Umlage von Stromverbrauch umlagefähiger Betriebskosten Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 9. Aufl., A. Rn. 168 ff.).
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